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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Veranstalter von "Forum ONE", die GS Management GmbH & Co. KG (im Folgenden auch "Forum ONE", "Veranstalter" oder "Autor" genannt), ist gleichzeitig der Betreiber dieser Webseite (Forum-1.com / Forum-1.de).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch als "Geschäftsbedingungen" oder "AGB" betitelt) gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen seitens des Teilnehmers (Besucher/Gast) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat diesen ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung an den Teilnehmer vorbehaltlos ausführt. Eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. eine mündliche Auftragsannahme gilt nicht als Zustimmung für andere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Die Veranstaltung

Forum ONE ist eine Fachveranstaltung für Edelmetalle & Rohstoffe zu Anlagezwecken und Energie- und Rohstoffversorgungssicherheit, sowie für andere interessante Investments und Spezialsituationen. Aussteller sind ausschließlich gewerbliche Firmen und Institutionen, die Zielgruppe der Besucher umfasst Vertreter von (Finanz-)Institutionen, Vermögensberater und Investoren. Die Veranstaltung findet mehrmals im Jahr, in unterschiedlichen Städten in Deutschland (und im angrenzenden deutschsprachigen Raum) statt.

 

a) Inhalt des Onlineangebotes (Veranstaltungs-Webseite)

- Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Webseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

b) Anmeldung, Vertragsabschluss und Rechnung (Veranstaltung)
- Eine Anmeldung als Teilnehmer ist nur im Vorfeld des Events über die Veranstaltungs-Webseite (via Bestell-/Anmeldeformular) möglich. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Mittels Übermittlung einer schriftlichen Anmeldebestätigung (per E-Mail oder Fax) oder der Rechnung kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande.

- Die Rechnungsstellung über das personalisierte Ticket erfolgt zeitnah an die angegebene Rechnungsadresse. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Rechnungsbetrag in Euro ist mit Rechnungseingang sofort und ohne Abzug fällig. Es werden ausschließlich Überweisungen akzeptiert, jedoch keine Zahlungen externer Zahlungsanbieter (wie PayPal, Kreditkarte, etc.). Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültige (deutsche) Umsatzsteuer. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Rechnungsersteller berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen.

- In der Folge einer Anmeldung/Registrierung als Teilnehmer (Besucher/Gast) wird eine personalisiert Eintrittskarte erstellt. Eine etwaige Übertragung auf eine andere, dritte Person ist kostenfrei, wenn der Ticketpreis vollständig beglichen wurde und der Veranstalter sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.

- Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein (gewerblicher) Weiterverkauf oder Weitergabe der Eintrittskarte(n) nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen hat der Veranstalter das Recht den Zutritt zum Event ersatzlos zu verweigern.

- Die Vermarktung sämtlicher Eintrittskarten, ich welcher Form auch immer, erfolgt grundsätzlich und ausschließlich durch den Veranstalter selbst. Ein Vertrieb über Drittanbieter erfolgt nicht bzw. ist nicht vorgesehen.

- Neben der Ausstellung, den Vorträgen, den 1-zu-1-Meetings und den Tagungsunterlagen enthält der Eintritt bzw. die Teilnahmegebühr die Kosten für Kaffeepausen, ein Mittagsbuffet, sowie einer Auswahl an alkoholfreien Getränken. Get-Together und die Abendveranstaltung sind optional und unterliegen separaten Bedingungen. Sonstige Nebenkosten wie Übernachtung, Frühstück, Garderobe oder Reisekosten sind im Preis nicht inbegriffen. (Details siehe Webseite)

- Da die Teilnehmerzahl aufgrund der verfügbaren Räumlichkeiten und Sitzplätzen begrenzt ist, können Anmeldungen nur in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden.

- Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der vom Veranstalter angebotenen 1-zu-1-Meetings mit Ausstellern/Sponsoren richtet sich an alle Teilnehmer. Das Angebot ist freibleibend, wie auch für alle Nutzer kostenfrei und unterliegt keiner zahlenmäßigen Begrenzung. Zum Zwecke des Arrangements hat der Veranstalter das amerikanische Unternehmen „TWST events“ (622 3rd Avenue, 34th Fl, New York, NY 10017) kostenpflichtig beauftragt, welches den Austausch der Kontaktdaten und die Terminplanung mittels einer App plant, organisiert und durchführt.

Sofern bei der Teilnahme-Registrierung die Auswahl „Besteht Interesse an 1-und-1-Meetings mit ausstellenden Firmen?“ ein „JA“ gewählt oder im Nachgang ein separates Einverständnis gegeben wurde, erfolgt der Datenaustausch mit „TWST events.

 

Absagen, Rücktritt und Widerrufsrecht

- Im Fernabsatz steht Endverbrauchern grundsätzlich bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen ein Widerrufsrecht zu. Das gleiche Gesetz erklärt allerdings in Einzelfällen einen Widerrufsauschluss. Da der hier geschlossene Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Zeitraum vorsieht, unterliegen die online dargebotenen Veranstaltungstickets einem Widerrufsauschluss.

- Der Rücktritt des Teilnehmers (Besucher/Gast) vom geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Erfolgt der Rücktritt mindestens 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang beim Veranstalter) wird der Rechnungsbetrag zu 100% erstattet. Bei mindestens noch 60 verbleibenden Tagen halbiert sich der Erstattungsbetrag (50% vom Kaufbetrag). Dies gilt grundsätzlich nicht, sofern dem Teilnehmer aufgrund einer Pflichtverletzung des Veranstalters ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder wenn dem Teilnehmer ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

- Der Rücktritt des Veranstalters vom geschlossenen Vertrag wäre legitim, wenn der Rechnungsbetrag vom Teilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb der Zahlungsfrist geleistet wurde.

- Ferner ist der Veranstalter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund selbst vom Vertrag zurückzutreten oder eine terminliche Verschiebung der Veranstaltung zu erwägen,
a) falls unmittelbar höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen bzw. mittelbar zum zukünftigen Zeitpunkt der Veranstaltung eine Gefahr für Leib und Leben ausgehen könnte; (z. B.: eine in-/ausländische Gefahrenlage (terroristische Anschläge, regionale Unruhen, kriegerische Eskalation), eine aufkommende Bankenkrise, Währungsturbulenzen, ein Börsen- oder Rohstoffcrash, die Gefahr von Epidemien & Pandemien (ähnlich Corona oder Vogelgrippe H5N1), etc.)

b) sofern der Veranstalter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass das Event den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Veranstalters in der Öffentlichkeit gefährden kann.

c) aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen einer betriebswirtschaftlich notwendigen Mindestteilnehmerzahl (Besucher und/oder Aussteller/Sponsoren), bei unvorhersehbaren Absagen/Stornierungen seitens der Aussteller/Sponsoren, bei kurzfristigem krankheitsbedingtem Ausfall von mehreren Referenten).

Bei berechtigtem Rücktritt des Veranstalters entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz und etwaige externe Erstattungsansprüche, die sich beispielsweise aus Stornierungskosten von Hotel- und Reisekosten ergeben könnten. (Ausnahmen siehe Punkt Schadensersatzhaftung)

- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Veranstalters auftreten, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Teilnehmers (Besucher/Gast) bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, dem Veranstalter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

- Der Veranstalter behält sich bei einem Endverbraucher (Privatperson) das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

- Handelt es sich bei dem Teilnehmer (Besucher/Gast) im Sinne des Gesetzes um keinen Endverbraucher, sondern um einen Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (einschließlich eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen), behält der Veranstalter sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

- Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Veranstalter unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

- Kommt es im Zeitraum vom Zahlungseingang bis zu vier Wochen nach dem geplanten Veranstaltungstermin zu geldpolitischen Verwerfungen, banktechnischen Einschränkungen im Zahlungsverkehr oder ähnlichen staatlichen Restriktionen, die die Verfügbarkeit des Bankkontos des Veranstalters in-/direkt beeinträchtigen, besteht kein bzw. kein vollständiger (Ersatz-)Anspruch auf Rückzahlung durch den Veranstalter.

 

Erschleichung von Leistungen

- Der Zutritt zur kostenpflichtigen Veranstaltung ohne Berechtigung des Veranstalters (personalisierte Tickets) wird als Betrug (Vortäuschung falscher Tatsachen, unberechtigtes Erlangen der Leistung, u. a. nach § 263 und § 265a Strafgesetzbuch (StGB)) gewertet, wobei bereits der Versuch strafbar ist.

 

Änderungsvorbehalt

- Das Veranstaltungsangebot kann fortlaufend aktualisiert werden. Auf der Webseite sind alle Informationen stets tagesaktuell. Der Veranstalter behält sich notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter des betreffenden Events nicht verändern.

 

Veranstaltungsort/Tagungshotel

- Sofern der Veranstalter ein Kontingent an Hotelzimmern für Teilnehmer und Aussteller anbietet, ist dieses freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer (der die Dienstleistung in Anspruch nimmt) und dem Hotel zustande. Gleiches gilt für Parkgebühren.

- Aus betriebswirtschaftlichen Gründen oder zur Abwehr von Gefahren behält sich der Veranstalter das generelle Recht vor, das Tagungshotel oder/und den Veranstaltungsort bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu wechseln. Bedingt durch diese etwaige betriebswirtschaftliche Entscheidung erwächst den Teilnehmern (Besucher/Gast) kein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattungsansprüche beispielsweise in Form von Stornierungs- und Umbuchungskosten (wie Hotelübernachtungen, Bahn- & Flugkosten) oder ähnlich bedingten Mehrkosten.

 

Hausordnung

- Die Veranstaltungsleitung übt das Hausrecht in dem von ihr genutzten Hotelareal. Sie ist der Hausordnung des Austragungsortes (Hotel) untergeordnet.

 

Aufzeichnungen und Streaming

a) Zwecks Berichterstattung werden im Auftrag vom Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die auch Teilnehmer (Besucher/Gast) und Anwesende (z. B. Referenten, Angestellte von beauftragten Dienstleister) betreffen können. Mit der Teilnahme am "Forum ONE"-Event erklärt sich der Teilnehmer mit derartigen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen einverstanden. Personen, die dies nicht wünschen, können an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Die Teilnehmenden geben das zeitlich und räumlich unbefristete Einverständnis zur Veröffentlichung von Film-, Ton- und Fotoaufnahmen mit Abbildung der eigenen Person.

 

b) Teilnehmenden und Anwesenden ist es während der "Forum ONE"-Veranstaltung grundsätzlich nicht gestattet, Bild-, Film- oder Tonaufnahmen vom Event selbst oder von Teilbereichen (wie Referenten, Vorträge) ganz oder zum Teil aufzunehmen, anzufertigen oder im Nachgang der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ausnahmen können beim Veranstalter schriftlich beantragt werden, die von ihm im positiven Fall schriftlich bestätigt werden. Bild-, Film- oder Tonaufnahmen außerhalb des Events unterliegen den Bestimmungen des Hotels.

 

Werbung

- Teilnehmenden und Anwesenden ist es grundsätzlich untersagt, diverse Werbemedien (wie Flyer, Prospekte, Produktmuster) aus Eigeninteresse oder im Auftrag von Dritten auf der Veranstaltung auszulegen oder an andere Besucher bzw. Aussteller zu überreichen.

- Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstalter oder das Hotel ein sofortiges Hausverbot aussprechen und eine kostenpflichtige Entsorgung in Auftrag geben. Die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Weitere rechtliche Schritte vorbehalten! Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises (vollständig oder zum Teil) ist ausgeschlossen.

 

Gewinnspiel/Verlosung

- Sofern im Rahmen der Veranstaltung ein Gewinnspiel/Verlosung unter den Teilnehmern (und Ausstellern) angeboten wird, werden die Teilnahmebedingungen gesondert ausgewiesen.

 

Schadensersatzhaftung, Haftungsbeschränkungen

- Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last gelegt wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

- Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als oben vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

- Außer in den in den zuvor aufgeführten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

- Das Recht des Teilnehmer (Besucher/Gast), sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

- Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

Urheber- und Kennzeichenrecht

- Der Autor ist bestrebt, auf der Webseite und in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Logos, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Logos, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine generelle Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Logos, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

 

Sicherheit

- Es ist generell untersagt, die Veranstaltung mit Schusswaffen oder sonstigen Waffen zu betreten. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter verpflichtet, die entsprechenden Behörden zu informieren. Zivil- und/oder strafrechtliche Schritte können die unmittelbare Folge für den Verursacher sein. Wir als Veranstalter behalten uns das Recht vor, bei einem direkten oder indirekten Schaden für unsere Veranstaltung, die entsprechenden Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

 

Newsletter

- Der Veranstalter bietet einen (deutschsprachigen) Newsletter an, über den Interessenten bzw. ehemalige Teilnehmer Informationen rund um die aktuelle Veranstaltung erhalten. Der Newsletter ist kostenfrei. Eine An- oder Abmeldung kann jederzeit erfolgen.

 

Datenschutz

- Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet sowie genutzt. Die Veranstalter wahren den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. (für weitere Details siehe Datenschutzrichtlinie)

 

Diverses/Sonstiges

- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung der geltenden Rechtsprechung anzupassen.

- Etwaige Ansprüche gegen den Veranstalter (Verwirkungsklausel), die nicht spätestens 2 Wochen nach Schluss der Ausstellung schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.

- Für Aussteller/Sponsoren der Veranstaltung gelten darüber hinaus die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aussteller", die bei der Abforderung bzw. Übersendung der Anmeldeunterlagen beiliegen.

- Mündliche Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

 

Salvatorische Klausel

- Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen nicht berührt. Unwirksame Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommen.

 

Schlussklauseln

- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Endverbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der BRD auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

- Ausschließlicher Gerichtsstand (auch internationaler) für alle Verpflichtungen und unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der Firmensitz des Veranstalters, Neustadt an der Orla. Dito der alleinige Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung, sofern der Teilnehmer Unternehmer (im Sinne von § 14 BGB) ist.

- Die Europäische Kommission stellt ab dem 15. Februar 2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. (Link zur Webseite). Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: info@forum-1.com

- Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Stand: 21. Juli 2024